Gemäß § 33 ImmoWertV ist der objektspezifische angepasste Liegenschaftszinssatz nach § 21 Absatz 2 ImmoWertV unter Berücksichtigung von § 9 Absatz 1 Satz 1 ImmoWertV zu ermitteln und ggf. § 9 Absatz 1 Satz 2 und 3 ImmoWertV anzupassen.
Für die Berechnung des Liegenschaftszinssatzes (i) wird auf die Formel(n) des Ertragswertverfahrens zurückgegriffen und diese wird nach i umgestellt. Dabei wird auf Marktdaten zurückgegriffen. n steht für die Restnutzungsdauer. Die Formel für den Liegenschaftszinssatz sei folgend dargestellt.
i = Reinertrag/(Kaufpreis +- Anpassung) - ((1+i)^n*i)/((i+1)^n-1)*(1+i)^-n * (Kaufpreis - Bodenwert +- Anpassung)/(Kaufpreis +- Anpassung)
Hat eine marktübliche Immobilie einen Wert von 229535.55 GE, einen Bodenwert von 120000 GE, einen Reinertrag von 12000 GE, eine Restnutzungsdauer
von 50 Jahren und eine objektspezifische Anpassung von 0, ergibt sich für unser Beispiel folgende Berechnung.
i = 12000/( 229535.55 - 0) - ((1+i)^50*i)/((i+1)^50-1)*(1+i)^-50 * ( 229535.55 - 120000 - 0)/( 229535.55 - 0)
Die Ermittlung von i erfolgt iterativ. Wird 0.06 für i eingesetzt ergibt sich 0.05064 und wird 0.06 für i eingesetzt ergibt sich 0.04915. Wenn für i 0.05 eingesetzt wird, ergibt sich 0.05.
Der Liegenschaftszinssatz impliziert sämtliche Markterwartung wie z.B. das zukünftige Zinsniveau, Preissteigerungen und Wertsteigerungen. In unserem Beispiel ist das Zinsniveau gleichbleibend (flache Zinskurve) und die Preise und Werte sind konstant.
Greifen wir auf das Beispiel vom originären Ertragswertverfahren mit Steuern und Wachstum zurück. Möge die marktübliche Immobilie einen Wert von 480000 GE, einen Bodenwert von 240000 GE (Hälfte des Immobilienwerts), einen Reinertrag von 12000 GE (sic!), eine Restnutzungsdauer von 50 Jahren und eine objektspezifische Anpassung von 0 haben. (Der Reinertrag wird nicht um Ertragssteuern korrigiert.)
i = 12000/(480000 - 0) - ((1+i)^50*i)/((i+1)^50-1)*(1+i)^-50 * (480000 - 240000 - 0)/(480000 - 0)
Der Liegenschaftszins liegt ungefähr bei 0.0189 und umfasst sämtliche Faktoren von oben implizit.