Der Unternehmenswert ergibt sich aus dem Nutzen des zukünftigen Geldflusses an die Eigentümer. Der zukünftige Geldfluss wird unter der Berücksichtigung persönlicher Gegebenheiten wie z.B. Alternativanlagen und Steuersätze auf den jetzigen Zeitpunkt abgezinst. Neben dieser (korrekten) subjektiven Ermittlung des Unternehmenswerts wird häufig auch ein objektivierter Unternehmenswert ermittelt, welcher auf den Annahmen eines vollkommenen Kapitalmarkts aufbaut. Ein vollkommener Kapitalmarkt ist aber in der Realität nicht gegeben. Weiter gibt es einige unseriöse Bewertungsverfahren.
Bei Unternehmensbewertungsverfahren, welche auf dem Barwertkalkül (Abzinsung) aufbauen, kann zwischen Brutto- und Nettoansätzen unterschieden werden. Bruttoansätze basieren häufig auf der Gleichgewichtstheorie von Modigliani und Miller (1958) und teilweise auf dem Capital-Asset-Pricing-Modell (CAPM) (Sharpe, 1964; Lintner, 1965; Mossin, 1966). Die Grundidee ist, dass es einen gesamten Unternehmenswert gibt, welcher aus dem Wert des Eigenkapitals und dem Wert des Fremdkapitals besteht. Es folgt eine Liste mit Unternehmensbewertungsmethoden.
Der APV-Ansatz ist auf Myers (1974) zurückzuführen und eine Bruttomethode zur Unternehmensbewertung. Der Unternehmenswert besteht aus drei Teilen, dem Grundbarwert des unverschuldeten Unternehmens, dem Wert des Fremdkapitals und dem Wert des Steuerschildes. Das Steuerschild präsentiert den Vorteil, welcher durch steuerliche Begünstigung von Fremdkapital entsteht. Jeder dieser Werte wird durch Abzinsung ermittelt, wobei der Grundbarwert mit den Eigenkapitalkosten des unverschuldeten Unternehmens, und die anderen beiden jeweils mit den sogenannten Fremdkapitalkosten abgezinst werden.
Wird von der Summe des Grundbarwerts und des Steuerschildes der Wert des Fremdkapitals abgezogen, erhält man den Wert des Eigenkapitals.
Detaillierte Informationen und ein Beispiel finden zu dem APV-Ansatz finden Sie hier.
Der WACC-Ansatz ist eine Bruttomethode zur Unternehmensbewertung. Der eigenkapitalfinanzierte Geldfluss wird mit WACC abgezinst. WACC ist ein durch den Wert des Eigenkapitals, des Fremdkapitals und des Steuerschildes gewichteter Zinssatz. Der errechnete Unternehmenswert wird, es ist ja ein Bruttoansatz, um den Wert der Schulden korrigiert. Für eine saubere Berechnung muss eigentlich auf die Daten aus dem APV-Ansatz zurückgegriffen werden.
Detaillierte Informationen und ein Beispiel zu dem WACC-Ansatz finden Sie hier.
Bei der funktionalen Bewertungslehre wird der Unternehmenswert durch lineare oder nichtlineare Optimierung berechnet. Sämtliche Geldflüsse und auch die Entnahmepräferenzen werden modelliert. Man mag sich dies wie eine Art vollständigen Finanzierungsplan vorstellen, welcher sämtliche Interdependenzen berücksichtigt. Aus den sogenannten Dualvariablen können die relevanten Zinssätze (endogene Grenzzinsfüße) im Nachhinein berechnet werden.
Bei dem originären Ertragswertverfahren bzw. in der Sprache des IDW S 1 subjektiven Ertragswertverfahren wird der Geldfluss an die Eigentümer mit einem subjektiven Kalkulationszins unter Berücksichtigung persönlicher Alternativanlagen und Steuern abgezinst. Das Ertragswertverfahren baut in diesem Fall auf den gleichen theoretischen Grundlagen wie die funktionale Bewertungslehre auf, nur dass der Kalkulationszins geschätzt wird.
Bei dem objektivierten Ertragswertverfahren nach IDW S 1 handelt es sich nur um einen Alias für den Equity-Ansatz.
Mehr Informationen zu dem Ertragswertverfahren erhalten Sie hier.
Das Substanzwertverfahren ist ein unseriöses Verfahren zur Unternehmensbewertung. In IDW S 1 vom Institut der Wirtschaftsprüfer wird die Anwendung, außer bei expliziter Beauftragung, untersagt. (Auch der Liquidationswert bei einer Unternehmensaufgabe ist ein Zukunftserfolgsverfahren, welcher aber auf den jetzigen Zeitpunkt bezogen wird. Der Liquidationswert kommt bei der Unternehmensaufgabe in Betracht.)
Für eine theoretisch fundierte Unternehmensbewertung kommen nur die funktionale Bewertungslehre und das originäre Ertragswertverfahren bzw. subjektive Ertragswertverfahren nach IDW S 1 in Frage.