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Basiszins für die Unternehmensbewertung nach IDW S 1
Prüfen und dokumentieren Sie Basiszinsannahmen für die Unternehmensbewertung nach IDW S 1. Die Daten werden aus einem vergangenen Beobachtungsfenster geladen und als aus der Zinsstruktur abgeleitete Jahresstruktur für den gewählten Bewertungshorizont in der Unternehmensbewertung aufbereitet. Das entspricht der Logik des IDW S 1, wonach der Basiszinssatz aus der Zinsstrukturkurve abzuleiten ist und die Diskontierung in der Detailplanungsphase periodenspezifisch zu erfolgen hat (vgl. Tz. 85 ff., 98, 114 ff.).
Eingaben für den Basiszinsbericht
Wählen Sie Quelle, Beobachtungsfenster, Referenzdatum und Bewertungshorizont. Die EZB-Daten werden aus dem gewählten vergangenen Beobachtungsfenster geladen, tenorbezogen ausgewertet und als aus der Zinsstruktur abgeleitete Vorschau für konkrete zukünftige Bewertungsjahre in der Unternehmensbewertung nach IDW S 1 angezeigt. Das Beobachtungsfenster beschreibt die historischen Eingangsdaten und nicht den zukünftigen Bewertungshorizont.
Der Datenabruf kann je nach Zeitraum und Serverantwort einen Moment dauern. Ein veröffentlichter Basiszins-Einzelwert kann zur Orientierung dienen, ersetzt aber nicht die jahresspezifische Zinsstruktur der Unternehmensbewertung.
Datenreihe: EZB-Zinsstrukturkurve für Staatsanleihen des Euro-Raums mit AAA-Bezug als Grundlage der basiszinsbezogenen Ableitung.
Interaktive Vorschau der zinsstrukturbasierten Basiszinssätze für die Unternehmensbewertung
Die Vorschau konnte noch nicht aufgebaut werden. Prüfen Sie Jahres- und Datumsangaben oder warten Sie, bis die Daten geladen sind.
Veröffentlichter Einzelwert vs. Jahresstruktur
Einige Veröffentlichungen nennen für einen Bewertungsstichtag einen einzelnen Basiszins, der aus einem vergangenen Beobachtungsfenster abgeleitet und gerundet wird. Ein solcher Einzelwert kann als erste Orientierung dienen.
Für eine belastbare Unternehmensbewertung nach IDW S 1 genügt dieser Einzelwert jedoch nicht. Maßgeblich ist die zukünftige jahres- bzw. periodenspezifische Zinsstruktur. Die dargestellte Jahresstruktur ist eine aus der beobachteten Zinsstruktur abgeleitete, vorwärtsgerichtete Bewertungssicht für die Unternehmensbewertung und nicht bloß die Veröffentlichung eines Einzelwerts zum Stichtag. Methodisch falsch wird es, wenn derselbe veröffentlichte Einzelwert zusammen mit Risikoaufschlägen unverändert für alle zukünftigen Perioden verwendet wird. Dafür sprechen auch die Textziffern des IDW S 1: In der Detailplanungsphase sind die finanziellen Überschüsse periodenspezifisch zu diskontieren (vgl. Tz. 98), und für den Basiszinssatz ist grundsätzlich von der Zinsstrukturkurve auszugehen (vgl. Tz. 114, 116 f.).
Die gezeigten Werte beruhen auf Beobachtungen der EZB-Zinsstrukturkurve für Staatsanleihen des Euro-Raums mit AAA-Bezug. Sie werden aus einem vergangenen Beobachtungsfenster tenorbezogen statistisch abgeleitet und anschließend als periodenspezifische Jahresstruktur für die Unternehmensbewertung nach IDW S 1 eingeordnet. Es handelt sich damit um eine zinsstrukturbasierte Ableitung und nicht um die Behauptung eines einzig richtigen zukünftigen Einzelzinses. Die Einordnung stützt sich auf IDW S 1, wonach für den Basiszinssatz grundsätzlich von der Zinsstrukturkurve auszugehen ist und in der Detailplanungsphase periodenspezifisch abzuzinsen ist (vgl. Tz. 98, 114, 116 f.).
- Ein veröffentlichter Einzelwert kann für den Bewertungsstichtag als Orientierung dienen.
- Für die Unternehmensbewertung relevant ist die aus der Zinsstruktur abgeleitete zukünftige Jahresstruktur der Basiszinssätze und nicht nur der Einzelwert zum Stichtag.
- Methodisch falsch ist die unveränderte Fortschreibung eines veröffentlichten Einzelwerts über alle zukünftigen Bewertungsjahre. Richtig ist die Verwendung einer zukünftigen jahres- bzw. periodenspezifischen, zinsstrukturbasiert abgeleiteten Zinsstruktur.
Sie möchten den Basiszins in Ihrer Unternehmensbewertung nach IDW S 1 fachlich einordnen lassen?
Ich unterstütze Sie bei der methodisch sauberen Herleitung von Basiszins, Risikoaufschlag und periodengerechter Bewertungslogik in der Unternehmensbewertung nach IDW S 1 — einschließlich der sauberen Trennung zwischen vergangenem Beobachtungsfenster, veröffentlichtem Einzelwert und zinsstrukturbasiert abgeleitetem zukünftigem Bewertungshorizont. Auf Wunsch ordne ich die Ableitung auch ausdrücklich anhand der maßgeblichen Textziffern des IDW S 1 ein.