Im folgenden soll das subjektive Ertragswertverfahren dem DCF-Verfahren (APV) gegenübergestellt werden und für beide wird ein Beispiel gegeben.
Es sind die Daten aus dem Ausgangsszenario. Es wird eine Inflation und damit ein Wachstum des Nettogeldflusses um 2% vorausgesetzt, was am Planungshorizont in einer ewigen Wachstumsrate resultiert. Der Zins liegt bei 5% und muss aber im Privatvermögen mit 25% versteuert werden, sodass der Nettozins bei 3,75% liegt. Steuern auf den Gewinn des Unternehmensverkauf fallen keine an.
Der Verkäufer sieht die Erwartungen über die Unternehmensentwicklung subjektiv als sicher an. Weiter ist er risikoscheu und will den Erlös aus dem Unternehmensverkauf bei der Bank anlegen.
Exkurs: Risiko kann allgemein entweder über den Abzinsungsfaktor (Risikozuschlagsmethode), oder über eine Korrektur im Geldfluss (Sicherheitsäquivalentmethode) berücksichtigt werden. Beides lässt sich mathematisch ineinander überleiten (Terstege, 2023). Sinnvoll erscheint mir die Erfassung als Korrektur im Geldfluss mithilfe verschiedener Szenarien. Das vereinfacht eine korrekte steuerliche Gewinnermittlung, da diese auf Erfolgsgrößen aufbaut, oft nicht linear ist und auch Freibeträge beinhaltet. Zudem muss man sich über das Risiko explizit Gedanken machen, anstatt es indirekt zu erfassen. Im obigen Beispiel sieht der Verkäufer jedoch seine Prognosen als subjektiv sicher an.
Gemäß dem Ertragswertverfahren ergibt sich ein Unternehmenswert von 7700/(0.0375-0.02) = 440000 GE. Um den gleichen Nettogeldfluss wie durch die Unternehmensanteile zu bekommen, muss der Verkäufer einen Betrag von 440000 GE bei der Bank anlegen.
Falls der Zins oder der Geldfluss innerhalb des Planungszeitraums schwankt, muss die kompliziertere Formel mit periodenindividueller Abzinsung angewendet werden. Beispielhaft sei sie hier auf den Fall der ewigen Rente mit Wachstumsrate angewendet:
Jahr 1: 7700 * (1+0.0375)^-1 = 7421.69 GE
Jahr 2: 7854 * (1+0.0375)^-1 * (1+0.0375)^-1 = 7296.50 GE
Jahr 3: 8011.08/(0.0375-0.02) * (1+0.0375)^-1 * (1+0.0375)^-1 = 425281.812 GE
Die Summe ergibt genauso 440000 GE.
Ertragswertverfahren als Ausgangsbasis
Bezeichnung | Jahr 1 | Jahr 2 | Jahr 3 | Jahr... |
---|
Vermögen | 440000 | 448800 | 457776 | ... |
Zinsertrag brutto | 22000 | 22440 | 22888.8 | ... |
Steuern | -5500 | -5610 | -5722.2 | ... |
Entnahme | -7700 | -7854 | -8011.08 | ... |
Quelle: eigene Darstellung.
Die Berechnungen zeigen, dass er jedes Jahr den gleichen Geldfluss wie durch sein Unternehmen erhält. Da der Geldfluss ewig wächst, erhöht sich in jeder Periode auch das angelegte Vermögen.
Es wird nun der Unternehmenswert mithilfe des Equity-Ansatzes, welcher mit dem APV-Ansatz von oben äquivalent ist, berechnet. Die Daten sind aus dem obigen Beispiel des APV-Ansatzes und des Equity-Ansatzes mit ewiger Wachstumsrate von 2% im Steady State entnommen.
(8700-1000)/(0.1142857142857143-0.02) = 81666.67 GE.
Falls der Zins oder der Geldfluss innerhalb des Planungszeitraums schwankt, muss auch hier die kompliziertere Formel mit periodenindividueller Abzinsungen angewendet werden. Beispielhaft sei sie hier auf den Fall der ewigen Rente mit Wachstumsrate angewendet:
Jahr 1: (8700-1000)* (1+0.1142857142857143)^-1 = 6910.26 GE
Jahr 2: (8874-1020)* (1+0.1142857142857143)^-1 * (1+0.1142857142857143)^-1 = 6325.54 GE
Jahr 3: (9051.48-1040.4)/(0.1142857142857143-0.02) * (1+0.1142857142857143)^-1 * (1+0.1142857142857143)^-1 = 68430.87 GE
Die Summe ergibt genauso 81666.67 GE.
Der Verkäufer hat sein Unternehmen zu diesem Betrag verkauft, da er sich auf einen externen Berater verlassen hat. Er legt sein Geld jedoch nicht am Kapitalmarkt, sondern bei der Hausbank zu 5% brutto an, da er risikoscheu ist. Er versucht den gleichen Geldfluss wie durch das Unternehmen zu erhalten. Das ist ihm jedoch nicht möglich und sein Vermögen sinkt Jahr für Jahr. Das Problem ist, dass nicht mit den endogenen Grenzzinsfüßen des Betroffenen kalkuliert wurde. Es wurde ein Wert für einen fiktiven Anleger auf den Kapitalmärkten ermittelt. Der externe Berater hat einfach auf die ihm bekannten Lehrbuchformeln zurückgegriffen, ohne auf die individuelle Situation seines Klienten Rücksicht zu nehmen.
DCF-Verfahren
Bezeichnung | Jahr 1 | Jahr 2 | Jahr 3 | Jahr... |
---|
Vermögen | 81666.67 | 77029.16 | 72063.76 | ... |
Zinsertrag brutto | 4083.33 | 3851.46 | 3603.19 | ... |
Steuern | -1020.83 | -962.86 | -900.8 | ... |
Entnahme | -7700 | -7854 | -8011.08 | ... |
Quelle: eigene Darstellung.
Das DCF-Verfahren baut auf kapitalmarkttheoretischen Erklärungsmodellen auf, welche nicht den realen Gegebenheiten entsprechen.
In dem obigen Beispiel war die Alternativanlage der Bank der Grenzzins (endogene Grenzzinsfuß) und nicht ein Zinssatz, welcher aus
dem Modell CAPM abgeitet wurde. Das Extrembeispiel zeigt, dass der Entscheidungswert des Betroffenen nur zufällig mit dem Unternehmenswert, welches nach einem DCF-Verfahren ermittelt wird,
übereinstimmt.
Die Abweichungen des Unternehmenswert gemäß der DCF-Methode können im Vergleich zur Ertragswertmethode bzw. funktionalen Unternehmensbewertung sowohl nach oben, als auch nach unten erfolgen.