Im folgenden soll das subjektive Ertragswertverfahren dem DCF-Verfahren (APV) gegenübergestellt
werden und für beide wird ein Beispiel gegeben.
Es sind die Daten aus dem Ausgangsszenario. Es wird eine Inflation und damit ein Wachstum des
Nettogeldflusses um 2% vorausgesetzt, was am Planungshorizont in einer ewigen Wachstumsrate
resultiert. Der Zins liegt bei 5% und muss aber im Privatvermögen mit 25% versteuert werden,
sodass der Nettozins bei 3,75% liegt. Steuern auf den Gewinn des Unternehmensverkauf fallen
keine an.
Der Verkäufer sieht die Erwartungen über die Unternehmensentwicklung subjektiv als sicher an.
Weiter ist er risikoscheu und will den Erlös aus dem Unternehmensverkauf bei der Bank anlegen.
Exkurs: Risiko kann allgemein entweder über den Abzinsungsfaktor (Risikozuschlagsmethode), oder
über eine Korrektur im Geldfluss (Sicherheitsäquivalentmethode) berücksichtigt werden. Beides
lässt sich mathematisch ineinander überleiten (Terstege, 2023).
Sinnvoll erscheint mir die Erfassung als Korrektur im Geldfluss mithilfe verschiedener
Szenarien. Das vereinfacht eine korrekte steuerliche Gewinnermittlung, da diese auf
Erfolgsgrößen aufbaut, oft nicht linear ist und auch Freibeträge beinhaltet. Zudem muss man sich
über das Risiko explizit Gedanken machen, anstatt es indirekt zu erfassen. Im obigen Beispiel
sieht der Verkäufer jedoch seine Prognosen als subjektiv sicher an.
Gemäß dem Ertragswertverfahren ergibt sich ein Unternehmenswert von
7700/(0.0375-0.02) = 440000 GE. Um den gleichen Nettogeldfluss wie durch die Unternehmensanteile
zu bekommen, muss der Verkäufer einen Betrag von 440000 GE bei der Bank anlegen.
Falls der Zins oder der Geldfluss innerhalb des Planungszeitraums schwankt, muss die
kompliziertere Formel mit periodenindividueller Abzinsung angewendet werden. Beispielhaft sei
sie hier auf den Fall der ewigen Rente mit Wachstumsrate angewendet:
Jahr 1: 7700 * (1+0.0375)^-1 = 7421.69 GE
Jahr 2: 7854 * (1+0.0375)^-1 * (1+0.0375)^-1 = 7296.50 GE
Jahr 3: 8011.08/(0.0375-0.02) * (1+0.0375)^-1 * (1+0.0375)^-1 = 425281.812 GE
Die Summe ergibt genauso 440000 GE.
Ertragswertverfahren als Ausgangsbasis
| Bezeichnung | Jahr 1 | Jahr 2 | Jahr 3 | Jahr... |
|---|
| Vermögen | 440000 | 448800 | 457776 | ... |
| Zinsertrag brutto | 22000 | 22440 | 22888.8 | ... |
| Steuern | -5500 | -5610 | -5722.2 | ... |
| Entnahme | -7700 | -7854 | -8011.08 | ... |
Quelle: eigene Darstellung.
Die Berechnungen zeigen, dass er jedes Jahr den gleichen Geldfluss wie durch sein Unternehmen
erhält. Da der Geldfluss ewig wächst, erhöht sich in jeder Periode auch das angelegte Vermögen.
Es wird nun der Unternehmenswert mithilfe des Equity-Ansatzes, welcher mit dem APV-Ansatz von
oben äquivalent ist, berechnet. Die Daten sind aus dem obigen Beispiel des APV-Ansatzes und des
Equity-Ansatzes mit ewiger Wachstumsrate von 2% im Steady State entnommen.
(8700-1000)/(0.1142857142857143-0.02) = 81666.67 GE.
Falls der Zins oder der Geldfluss innerhalb des Planungszeitraums schwankt, muss auch hier die
kompliziertere Formel mit periodenindividueller Abzinsungen angewendet werden. Beispielhaft sei
sie hier auf den Fall der ewigen Rente mit Wachstumsrate angewendet:
Jahr 1: (8700-1000)* (1+0.1142857142857143)^-1 = 6910.26 GE
Jahr 2: (8874-1020)* (1+0.1142857142857143)^-1 * (1+0.1142857142857143)^-1 = 6325.54 GE
Jahr 3: (9051.48-1040.4)/(0.1142857142857143-0.02) * (1+0.1142857142857143)^-1 *
(1+0.1142857142857143)^-1 = 68430.87 GE
Die Summe ergibt genauso 81666.67 GE.
Der Verkäufer hat sein Unternehmen zu diesem Betrag verkauft, da er sich auf einen externen
Berater verlassen hat. Er legt sein Geld jedoch nicht am Kapitalmarkt, sondern bei der Hausbank
zu 5% brutto an, da er risikoscheu ist. Er versucht den gleichen Geldfluss wie durch das
Unternehmen zu erhalten. Das ist ihm jedoch nicht möglich und sein Vermögen sinkt Jahr für Jahr.
Das Problem ist, dass nicht mit den endogenen Grenzzinsfüßen des Betroffenen kalkuliert wurde.
Es wurde ein Wert für einen fiktiven Anleger auf den Kapitalmärkten ermittelt. Der externe
Berater hat einfach auf die ihm bekannten Lehrbuchformeln zurückgegriffen, ohne auf die
individuelle Situation seines Klienten Rücksicht zu nehmen.
DCF-Verfahren
| Bezeichnung | Jahr 1 | Jahr 2 | Jahr 3 | Jahr... |
|---|
| Vermögen | 81666.67 | 77029.16 | 72063.76 | ... |
| Zinsertrag brutto | 4083.33 | 3851.46 | 3603.19 | ... |
| Steuern | -1020.83 | -962.86 | -900.8 | ... |
| Entnahme | -7700 | -7854 | -8011.08 | ... |
Quelle: eigene Darstellung.
Das DCF-Verfahren baut auf kapitalmarkttheoretischen Erklärungsmodellen auf, welche nicht den
realen Gegebenheiten entsprechen.
In dem obigen Beispiel war die Alternativanlage der Bank der Grenzzins (endogene Grenzzinsfuß)
und nicht ein Zinssatz, welcher aus
dem Modell CAPM abgeitet wurde. Das Extrembeispiel zeigt, dass der Entscheidungswert des
Betroffenen nur zufällig mit dem Unternehmenswert, welches nach einem DCF-Verfahren ermittelt
wird,
übereinstimmt.
Die Abweichungen des Unternehmenswert gemäß der DCF-Methode können im Vergleich zur
Ertragswertmethode bzw. funktionalen Unternehmensbewertung sowohl nach oben, als auch nach unten
erfolgen.