Anders als bei dem Kauf oder Verkauf eines Unternehmens liegt der Fokus nicht auf einer Preis-, sondern auf
einer Grenzquotenermittlung. Der Entscheidungswert ist eine Grenzquote. Wieviel Prozent der Anteile muss man
mindestens am neuen Unternehmen erhalten, um nicht benachteiligt zu sein? Für die Unternehmensbewertung
wird, wie bereits im vorherigen Unterkapitel beschrieben, eine Umwelt-und Unternehmensanalyse sowie
Simulation für die jeweiligen Unternehmen jeweils einzeln und anschließend gemeinsam vorgenommen.
Der Entscheidungswert im Fall einer Unternehmensfusion wird mithilfe der funktionalen
Unternehmensbewertung ermittelt und ist eine Grenzquote (Mindestquote), während Argumentationswerte
mithilfe vieler verschiedener Verfahren berechnet werden können, welche teils mehr und teils weniger
theoretisch fundiert sind. Ein Arbitriumwert (Schiedsrichterwert) ermöglicht eine faire Aufteilung
des Nutzens von beiden Partien bei einer Unternehmensfusion und kann auf Nachfrage ermittelt werden.
Die Konfliktsituation ist meist mehrdimensional, das bedeutet, dass die Verhandlungspunkte
nicht nur die zukünftige Quote an dem zu fusionierenden Unternehmen, sondern auch viele weitere Aspekte
umfasst, insbesondere dort wo Synergieeffekte anfallen.
Anschließend wird unter der gewünschten Entnahmestruktur, den sonstigen Geldflüssen und den entsprechenden
Steuern eine Bewertung vorgenommen. Der Entscheidungswert wird als Grenzquote ermittelt. Wobei darauf
hingewiesen sei, dass auch eine Kombination aus Quote und Ausgleichszahlung denkbar ist. Die Zahlung eines
Ausgleichsbetrags ist z.B. sinnvoll, um eine Mindestquote zu erreichen (für z.B. eine Sperrminorität von
25%) oder um eine absolute Mehrzeit von 75% zu vermeiden. Darauf soll aber hier nicht weiter eingegangen
werden.
Die Bewertung erfolgt simulativ. Tausende verschiedene Szenarien werden durchlaufen.