Anders als bei dem Kauf oder Verkauf eines Unternehmens liegt der Fokus nicht auf einer Preis-, sondern auf einer Grenzquotenermittlung. Der Entscheidungswert ist eine Grenzquote. Wieviel Prozent der Anteile muss man mindestens am neuen Unternehmen erhalten, um nicht benachteiligt zu sein? Für die Unternehmensbewertung wird, wie bereits im vorherigen Unterkapitel beschrieben, eine Umwelt-und Unternehmensanalyse sowie Simulation für die jeweiligen Unternehmen jeweils einzeln und anschließend gemeinsam vorgenommen.
Der Entscheidungswert im Fall einer Unternehmensfusion wird mithilfe der funktionalen Unternehmensbewertung ermittelt und ist eine Grenzquote (Mindestquote), während Argumentationswerte mithilfe vieler verschiedener Verfahren berechnet werden können, welche teils mehr und teils weniger theoretisch fundiert sind. Ein Arbitriumwert (Schiedsrichterwert) ermöglicht eine faire Aufteilung des Nutzens von beiden Partien bei einer Unternehmensfusion und kann auf Nachfrage ermittelt werden.
Die Konfliktsituation ist meist mehrdimensional, das bedeutet, dass die Verhandlungspunkte nicht nur die zukünftige Quote an dem zu fusionierenden Unternehmen, sondern auch viele weitere Aspekte umfasst, insbesondere dort wo Synergieeffekte anfallen.
Anschließend wird unter der gewünschten Entnahmestruktur, den sonstigen Geldflüssen und den entsprechenden Steuern eine Bewertung vorgenommen. Der Entscheidungswert wird als Grenzquote ermittelt. Wobei darauf hingewiesen sei, dass auch eine Kombination aus Quote und Ausgleichszahlung denkbar ist. Die Zahlung eines Ausgleichsbetrags ist z.B. sinnvoll, um eine Mindestquote zu erreichen (für z.B. eine Sperrminorität von 25%) oder um eine absolute Mehrzeit von 75% zu vermeiden. Darauf soll aber hier nicht weiter eingegangen werden.
Die Bewertung erfolgt simulativ. Tausende verschiedene Szenarien werden durchlaufen.