Unternehmens­­kauf - Beratung

Sie überlegen ein Unternehmen, oder Anteile an einem Unternehmen zu kaufen und benötigen Beratung zu dieser M&A-Transaktion? 

Bei mir sind Sie mit diesem Anliegen richtig. Gemeinsam mit Ihnen bewerte ich das Unternehmen. Dies geschieht durch eine sorgfältige Analyse des Unternehmens und dessen Umwelt und einer anschließenden Simulation für die Zukunft. Die Zukunft ist unbekannt und daher werden viele alternative Szenarien durchgespielt (stochastische Simulation). Risiken werden somit im erheblichen Maß aufgedeckt. Anschließend wird das Unternehmen auf vielfältige Art und Weise bewertet.

Der Unternehmenskauf ist ein Prozess, bei dem ein Unternehmen von dem Verkäufer an den Käufer übertragen wird. Die Wertermittlung erfolgt mithilfe einer Unternehmensbewertung und die Übertragung kann entweder als Gesamtrechtsnachfolge (Share Deal) oder als Einzelrechtsnachfolge (Asset Deal) geschehen.

Globale Unternehmens­beratung für den Unternehmens­kauf aus Rhein-Ruhr (Wuppertal, Köln, Düsseldorf, Essen, Dortmund)

Eine Beratung zu einem Unternehmenskauf umfasst insbesondere eine Umwelt- und des Unternehmensanalyse, eine Unternehmensbewertung und Unterstützung während des Kaufprozesses (M&A Transaktion). Eine Besonderheit des Unternehmenskaufs ist es, dass die Aufdeckung von Chancen und Risiken als auch die Einschätzung der Umsetzbarkeit der angedachten Strategie mit einem Informationsnachteil stattfindet und es entsprechender Sorgfalt bedarf.

Der Unternehmenswert, im Fall eines Unternehmenskaufs der maximal akzeptable Kaufpreis, kann durch ein Modell der funktionalen Unternehmensbewertung ermittelt werden und heißt Entscheidungswert. Zu Argumentationszwecke sollten noch Unternehmenswerte durch einige andere Bewertungsmethoden (z.B. Ertragswertverfahren und DCF-Methode) berechnet werden.

Gründe ein Unternehmen zu kaufen sind z.B. eine Existenzgründung oder die Diversifizierung (horizontal, vertikal, konglomerat) eines bestehenden Unternehmens oder auch anorganisches Wachstum durch die geschickte Übernahme von Konkurrenten. Während diese Konfliktsituationen nicht dominiert d.h. freiwillig sind, gibt es auch dominierte Konfliktsituationen (nicht freiwillig) wie z.B. die Verpflichtung zur Zahlung von Abfindungen bei entsprechender Gesetzeslage.

Bevor ein Kauf angestrebt wird, sollte die eigentliche Zielsetzung und die möglichen Wege dieses zu erreichen nochmals hinterfragt werden. Im Prozess des Kaufes ist es daher wichtig die Alternative einer Rekonstruktion des Kaufobjekts mit den verbundenen Kosten im Hinterkopf zu behalten. Bei einem Zukauf zu einem bestehenden Unternehmen ist es außerdem von Relevanz, wie dieses zur Unternehmensstrategie passt und wie das Unternehmen integriert werden kann. Hier stehe ich bei Bedarf beratend zur Seite.

Wie bei jeder Unternehmensbewertung ist eine fundierte Analyse des Unternehmens- und seiner Umwelt von hoher Relevanz (Due Diligence). Auch die zukünftig angedachte Strategie sollte in diesem Prozess berücksichtigt werden. Das Unternehmen und seine Umwelt wird daher auf vielen verschiedenen Entwicklungspfaden simuliert.

Wichtig ist, dass der Käufer strukturell in einer eher schlechteren Informationslage als der Verkäufer ist. Letzterer hat meist  jahrelang Erfahrungen gesammelt und kann unter Umständen Informationen zurückhalten. Auch kann er das Unternehmen in den Jahren vor dem Verkauf optimiert haben, sodass unter Umständen Entscheidungen getroffen wurden, welche zwar den Gewinn gesteigert haben, aber entweder nicht nachhaltig oder hinderlich für das langfristige Wachstum sind.

Aufbauend auf der Simulation des Unternehmens und seiner Umwelt kann eine Unternehmensbewertung durchgeführt werden.

Der Entscheidungswert, der maximal akzeptable Kaufpreis, wird bei einem Unternehmenskauf mithilfe der funktionalen Unternehmensbewertung ermittelt, während Argumentationswerte mithilfe mehr oder weniger theoretisch fundierten Verfahren berechnet werden. Dazu zählt das DCF-Verfahren, die Ertragswertmethode, Multiples und einige weitere. Ein Arbitriumwert (Schiedsrichterwert) wird bei einem Unternehmenskauf nur berechnet, wenn eine neutrale Begutachtung benötigt oder gewünscht wird.

Die Konfliktsituation Unternehmenskauf kann mehrdimensional sein. Z.B. stehen neben dem Kaufpreis auch andere Entscheidungen wie z.B. die Übernahme der Mitarbeiter, oder von Grundstücken zur Debatte. Auch kann der Kauf als einmalige Zahlung, sowie auch als Raten- oder Rentenzahlung vereinbart werden. Letztere sind insbesondere für die Existenzgründung durch Unternehmenskauf (Unternehmensnachfolge) relevant. Da die Zahlungen aber teilweise lange Zeiträume umfassen, wird auch der Unternehmenswert und damit der Kaufpreis beeinflusst.

Das Bewertungsmodell umfasst die Entnahmepräferenzen, die sonstigen Geldflüsse und Steuern. Zudem liegt der Fokus auf einer Simulation vieler verschiedener Entwicklungspfade, sodass das Risiko offengelegt werden kann und Sie eine gute Entscheidungsgrundlage haben. Der Entscheidungswert für den Unternehmenskauf besteht aus einer Bandbreite mit Wahrscheinlichkeitsverteilung.

Der Kaufpreis eines Unternehmens kann auf verschiedene Weisen gezahlt werden:

  • Finanzierung durch Eigenkapital
  • Finanzierung durch Fremdkapital (Kredite, Anleihen)
  • Finanzierung durch Eigen- oder Fremdkapital und Streckung des Kaufpreises über einen Zeitraum
 

Die Finanzierung durch Eigen- und Fremdkapital mit einer Einmalzahlung ist nicht weiter erklärungsbedürftig. Der letzte Punkt wird häufig in der Praxis von Bedeutung sein. Der Verkäufer mag sein Lebenswerk verkaufen und ist an einer Verrentung des Kaufpreises durch seinen Nachfolger interessiert. Dies kann u.a. als Zeitrente oder Leibrente (Lebensdauer, verlängert, verkürzt) geschehen und viele weitere Aspekte wie z.B. die Absicherung des Ehepartners umfassen. Da die Bezugsdauer der Rente von der Lebensdauer abhängt ist, ggf. die Zwischenschaltung einer Versicherungsgesellschaft, sinnvoll.

Der Kauf auf Raten (d.h. ein fest definierter Zeitraum von bspw. fünf Jahren) ist insbesondere bei der Existenzgründung mit guten Fachkenntnissen, aber niedrigem Eigenkapital und fehlenden Absicherungsmöglichkeiten für einen Kredit eine Option. Weitere Gestaltungsmöglichkeiten wie z.B. sonstige dauernde Lasten oder sonstige wiederkehrende Leistungen sollen hier nicht näher erläutert werden.

Zu dem Thema Preisgestaltung und Finanzierung berate ich Sie gerne.

Zum Thema Recht und Steuerrecht sei folgendes ausgeführt. Während meines Werdegangs habe ich mir ein tiefgreifendes Wissen in der Steuerplanung des deutschen Steuerrechts angeeignet und pflege dieses. Dieses hilft mir die Konsequenzen eines Unternehmenskaufs gut abzuschätzen und zu modellieren. Dennoch bin ich kein Steuerberater und gebe daher keine Steuerberatung.

Bei einer M&A-Transaktion ist das Einbeziehen des zukünftigen Steuerberaters und entsprechender Juristen sinnvoll. Jeder Experte hat während eines M&A-Prozesses seine Berechtigung, genauso wie jeder Arzt im Krankenhaus seinen Fachbereich hat. Insbesondere wenn es sich um grenzüberschreitende Transaktionen handelt, kann es schnell komplex werden.

Mein Schwerpunkt liegt auf der Unternehmensbewertung und Ihrer Begleitung während der M&A-Transaktion. Erwähnenswert sei aber, dass oft zwischen einem Share-Deal, d.h. einer Gesamtrechtsnachfolge, und einem Asset-Deal, d.h. einer Einzelrechtsnachfolge, unterschieden wird. Beim Share-Deal wird das Unternehmen samt Rechtsträger und beim Asset-Deal werden „nur“ einzelnen Wirtschaftsgüter in ein neu zu gründendes Unternehmen übertragen.

Als letzter Schritt steht die Verhandlung im Mittelpunkt. Oftmals ist der Verkäufer emotional an ein Unternehmen gebunden und kann den Wert stark über- oder unterschätzen. Es ist hier sehr wichtig, die Bedürfnisse des Verkäufers zu analysieren und diese in das Bewertungsmodell einfließen zu lassen. Dies gilt insbesondere für natürliche Personen. So kann eine Garantie liebgewonnene Mitarbeiter zu übernehmen von hoher Bedeutung sein. Auch ist es wichtig, dass auf die Bedürfnisse, wie z.B. die finanzielle Absicherung im Rentenalter, eingegangen wird.

Nutzen Sie die alternativen Szenarien und Wertberechnungen nach verschiedenen Bewertungsmethoden in Ihren Verhandlungen, um zu argumentieren. Bedeutend ist es, dass bei den Verhandlungen nicht vorschnell Zugeständnisse gemacht werden, sondern das Bewertungsmodell an neue Aspekte angepasst wird. Behalten Sie immer im Hinterkopf, dass Sie niemals unter Ihren Entscheidungswert gehen sollten und es auch noch den Rekonstruktionswert gibt. Es kann auch vorkommen, dass es keinen Einigungsbereich bei der Preisfindung gibt.

Nachdem die Verhandlungen mit dem Verkäufer erfolgreich waren, ist es wichtig, dass die Ergebnisse von einem Juristen und Steuerberater überprüft und ergänzt und die Dokumente vorbereitet werden. Mein Fokus liegt auf der Wertfindung und Ihrer Unterstützung. Auch die eben erwähnten Experten haben Ihren Platz in einer M&A-Transaktion, insbesondere im internationalen Kontext.