Bei der M&A-Transaktion der Unternehmensspaltung wird anders als bei einem Unternehmenskauf- bzw.
Verkauf ein Entscheidungswert als Grenzquote berechnet. Oftmals kann jedoch zur Feinjustierung eine
Ausgleichszahlung hilfreich sein. Geschäftsbereiche sind nicht beliebig teilbar. Durch eine
Unternehmensbewertung kann der Entscheidungswert ermittelt werden.
Der Entscheidungswert, die minimal akzeptable Grenzquote mit ggf. einem Ausgleichsbetrag, wird im
Fall der Unternehmensspaltung mithilfe der funktionalen Unternehmensbewertung berechnet, während
Argumentationswerte durch eine Reihe anderer Methoden berechnet werden können. Im Fall einer
Unternehmensspaltung kann der Wunsch aufkommen, dass ein neutraler Schiedsrichter einen Arbitriumwert (Schiedsrichterwert) ermittelt, welcher kurz zusammenfasst den Nutzen fair zwischen den Parteien aufteilt.
Wie aus dem obigen Unterkapitel sichtbar wurde, ist die Konfliktsituation meist
mehrdimensional, d.h. es gibt viele verschiedene Faktoren, welche bei der Bewertung eine Rolle
spielen (Mitarbeiteraufteilung, Übernahme von Verträgen, Grundstücke etc.).
Das Bewertungsmodell für die Unternehmensspaltung berücksichtigt die Entnahmestruktur des Gesellschafters,
dessen sonstigen Geldflüsse (sofern relevant) und Steuern. Bei einer reinen Spaltung ist der
Entscheidungswert eine Grenzquote. Es wird ermittelt, wie viel von dem zukünftigen Geldfluss nach der
Spaltung
mindestens erhalten werden muss, um im Vergleich zur Nichtspaltung nicht benachteiligt zu sein. Nun stimmt
eine Aufteilung nach Geschäftsbereichen meist nicht mit dem Entscheidungswert überein. Es dürfte daher
oftmals eine Ausgleichszahlung geben. Es werden sozusagen fehlende Prozente für die Quote der
Geschäftseinheit(en) gekauft bzw. überschüssige Prozente durch einen Verkaufspreis abgegolten.
Die Wertermittlung erfolgt simulativ, was bedeutet, dass mehrere tausend Szenarien durchgespielt werden und
auch Risiken offengelegt werden.