Bei der M&A-Transaktion der Unternehmensspaltung wird anders als bei einem Unternehmenskauf- bzw. Verkauf ein Entscheidungswert als Grenzquote berechnet. Oftmals kann jedoch zur Feinjustierung eine Ausgleichszahlung hilfreich sein. Geschäftsbereiche sind nicht beliebig teilbar. Durch eine Unternehmensbewertung kann der Entscheidungswert ermittelt werden.
Der Entscheidungswert, die minimal akzeptable Grenzquote mit ggf. einem Ausgleichsbetrag, wird im Fall der Unternehmensspaltung mithilfe der funktionalen Unternehmensbewertung berechnet, während Argumentationswerte durch eine Reihe anderer Methoden berechnet werden können. Im Fall einer Unternehmensspaltung kann der Wunsch aufkommen, dass ein neutraler Schiedsrichter einen Arbitriumwert (Schiedsrichterwert) ermittelt, welcher kurz zusammenfasst den Nutzen fair zwischen den Parteien aufteilt.
Wie aus dem obigen Unterkapitel sichtbar wurde, ist die Konfliktsituation meist mehrdimensional, d.h. es gibt viele verschiedene Faktoren, welche bei der Bewertung eine Rolle spielen (Mitarbeiteraufteilung, Übernahme von Verträgen, Grundstücke etc.).
Das Bewertungsmodell für die Unternehmensspaltung berücksichtigt die Entnahmestruktur des Gesellschafters, dessen sonstigen Geldflüsse (sofern relevant) und Steuern. Bei einer reinen Spaltung ist der Entscheidungswert eine Grenzquote. Es wird ermittelt, wie viel von dem zukünftigen Geldfluss nach der Spaltung
mindestens erhalten werden muss, um im Vergleich zur Nichtspaltung nicht benachteiligt zu sein. Nun stimmt eine Aufteilung nach Geschäftsbereichen meist nicht mit dem Entscheidungswert überein. Es dürfte daher oftmals eine Ausgleichszahlung geben. Es werden sozusagen fehlende Prozente für die Quote der Geschäftseinheit(en) gekauft bzw. überschüssige Prozente durch einen Verkaufspreis abgegolten.
Die Wertermittlung erfolgt simulativ, was bedeutet, dass mehrere tausend Szenarien durchgespielt werden und auch Risiken offengelegt werden.