Die Preisgestaltung bei einem Unternehmensverkauf kann folgendermaßen geschehen:
- Das Unternehmen wird verkauft und es wird einmalig ein Betrag gezahlt.
- Der Verkaufspreis wird als Rate auf einen Zeitraum (z.B. fünf Jahre) verteilt.
- Es wird eine Rentenzahlung (Zeitrente, Leibrente) vereinbart.
- Es wird eine Kombination gewählt.
Insbesondere bei der Rentenzahlung mit Bezug zur Lebensdauer kann es verschiedene Konstellationen geben. Erwähnt sei z.B., dass es
- eine Leibrente (bis zum Lebensende),
- eine erweiterte Leibrente (Lebensende und Mindestdauer),
- oder eine verkürzte Leibrente (Lebensende oder Maximaldauer)
gibt. Es können auch weitere Kombinationen gewählt werden, welche z.B. die Absicherung des Ehepartners mit einschließt. (Der Vollständigkeit halber sei auch erwähnt, dass es sogenannte sonstige dauernde Lasten oder auch sonstige wiederkehrende Leistungen gibt.) Neben einer Rente kann der Verkaufspreis auch einen Einmalbetrag umfassen.
Hier kann ich mit Ihnen zusammen die passende Zahlungsstruktur entwickeln. So kann es für einen Klienten von Bedeutung sein, dass er sein Unternehmen verkauft und das Geld gleich in ein anderes Unternehmen investiert.
Eine andere Person hat zwar den geeigneten (fähigen) Nachfolger gefunden, aber dieser kann den Betrag nicht auf einmal zahlen und möchte einen Teil bei einer Bank als Kredit aufnehmen und den Rest als Raten zahlen.
Ein anderer Klient möchte sein Lebenswerk veräußern und ist an einer monatlichen oder jährlichen Rente interessiert. Diese ist im besten Fall an die Inflation angepasst und versorgt seinen Ehepartner mit, da er während seines Arbeitslebens nicht ausreichend in die Rentenversicherung eingezahlt hat.
Jede dieser Kombinationen hat massive Rückwirkungen auf den gesamten Verkaufspreis. Auch die Steuerwirkung unterscheidet sich je nach Gestaltung des Kaufpreises beachtlich. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.